Service und Aktuelles

Betonsanierung "Am Ring 1-4"

Im September 2023 wurden die Balkone Am Ring 1-4 großflächig saniert. 

Die Firma "Roda Gerüstbau GbR" stellte unseren Handwerkern kurzfristig ein Gerüst über zwei Hausaufgänge. Die Männer der Firma "Burkhard Meyer - Baugeschäft" konnten daraufhin mit ihren Arbeiten beginnen. Die Balkone wurden mit einer Betonsanierung in die richtige Form gebracht. Anschließend hat der "Malerbetrieb Mario Elit" den Balkonen neuen Glanz verschafft. 

Wir danken unseren langjährigen Partner für ihre Arbeit!  

Sauber ist sauber.

Der erste Eindruck zählt. Und deswegen wird jährlich in unsere Häuser investiert. Schon im vergangenen Jahr haben wir zusammen mit der Firma "Fassadenreinigung Laubinger" unsere Häuser zu neuem Glanz verholfen. 

Im Jahr 2023 gehts weiter: 

- Nordstraße 6-10

- Meyenburger Tor 50-58

- Meyenburger Tor 60-68

- Schönhagener Straße 10-14

- Kyritzer Straße 5

- Parkstraße 7-9

- Marktstraße 1

- Perleberger Tor 11/12

- Bahnhofstraße 24/25

Wir danken unseren Mietern für Ihr Verständnis. 

 

 

Pritzwalk strahlt!

Herbstleuchten 2023 - Was ein Fest!

Alle Jahre wieder verblüft die Stadt Pritzwalk Ihre Einwohner und Besucher mit einer bunten Lichtershow und zauberhaften Acts. 

Auch wir waren dabei. Zu unserem 30-jährigen Bestehen wollten wir unseren Mietern und den Pritzwalkern etwas zurückgeben. Geschenketüten für die Kinder brachten jedes Auge zum strahlen. Für die Erwachsenen wurde eine Kleinigkeit vorbereitet. Beköstigt wurde Jung und Alt mit Schmalzstullen, Cupcakes, Kaffee und Getränken. Wir hoffen wir konnten Jedem eine kleine Freude machen, denn bezahlt werden musste dieses Jahr nichts. 

Wir danken unseren Mietern für Ihre Treue. Auf viele weitere gemeinsame Jahre!

Sanierung und Modernisierung eines Bestandsobjektes

Der mittelfristige Bauwirtschaftsplan (2022 bis 2026) der WBG sieht Modernisierungs- und Instandsetzungsvorhaben in Höhe von 16,7 Millionen Euro vor. Ein Teil davon wird in die Vollsanierung des Objekts in der Havelberger Str. 83 investiert, das seit über 20 Jahren leersteht. Durch die baulichen Maßnahmen wird moderner Wohnraum in Form von 7 ansprechenden Wohneinheiten geschaffen, der voraussichtlich im Sommer 2023 den neuen Mietern zur Verfügung steht. Im Erdgeschoss wird vorab eine Musterwohnung eingerichtet, damit sich Interessenten vorab ein Bild von der Immobilie machen können.

Die attraktiven Grundrisse vermitteln ein modernes Wohngefühl. Die Ein- bis Zweiraumwohnungen mit zum Teil offenen Wohnküchen und indirekter Beleuchtung sind mit einem großzügigen Balkon bestückt. 

Abrissblock "Nordstraße 11-15"

Der Block ist gefallen und mit ihm viele Erinnerungen. 

Über Jahre wurden die Mieter auf die bevorstehenden Veränderungen vorbereitet. Ihnen wurden neue Wohnungen angeboten und auf Wunsch der einzelnen Mieter komplett hergerichtet. Um unseren treuen Mietern den Umzug leichter zu machen, wurde nahezu alles organisiert. Während unsere Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Mietern die neuen Wohnungen suchte und fand, wurde durch unseren Techniker bereits die Sanierung der neuen Wohnungen von Fußboden über Fliesen und der malermäßigen Herrichtung geplant.  

In Zusammenarbeit mit einer Umzugsfirma aus der Prignitz wurde selbst der Umzugstag geplant. 

Wir wünschen allen Mietern einen tollen Neustart in ihren neuen Wohnungen! 

Information zur Dezemberhilfe 2022

Die Bundesregierung hat in Umsetzung des Endberichtes der Expertinnen-Kommission Gas und Wärme in einem ersten Schritt das "Gesetz über eine Soforthilfe für Letztverbraucher von leistungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme" verabschiedet, das am 19.11.2022 in Kraft getreten. 

Hiermit wird eine Entlastung der Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen, aber auch eine Entlastung der Vermieter vorgenommen. Diese Entlastung ist aus Mitteln des Bundes finanziert. 

Die Höhe der Entlastung erhalten Sie in der Heizkostenabrechnung für die Abrechnungsperiode 2022. Der Betrag wird in der kommenden Abrechnung gesondert ausgewiesen, die Sie im Jahr 2023 erhalten. 

Da bei unseren Mietern die Vorauszahlung, nach Fertigstellung der Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2021, in diesem Zeitraum schon wegen der gestiegenen Erdgas- und Wärmepreise angepasst wurde, weisen wir darauf hin, dass sie nach § 5 Abs. 4 Ziffer 1 EWSG vom Erhöhungsbetrag der Heizkostenvorauszahlung für den Monat Dezember 2022 befreit sind. Das bedeutet, dass Sie nicht verpflichtet sind, den Erhöhungsbetrag der Vorauszahlung im Dezember 2022 zu zahlen.